NRW übergibt Kontrolle von Cannabis an Kommunen

NRW übergibt Kontrolle von Cannabis an Kommunen

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, die Kontrolle von Cannabis an die Kommunen zu übergeben. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Umgang mit Cannabis in den Städten und Gemeinden effektiver zu gestalten. Bisher lag die Verantwortung hauptsächlich beim Land, doch nun sollen die Kommunen mehr Autonomie und Handlungsspielraum erhalten. Durch diese Neuordnung erhofft man sich eine bessere Kontrolle des Cannabiskonsums und eine gezieltere Prävention von Drogenmissbrauch. Die Übergabe der Kontrolle an die Kommunen ist ein Schritt in Richtung einer differenzierteren und lokal angepassten Drogenpolitik in Nordrhein-Westfalen.

NRW gibt Kontrolle über Cannabis an Gemeinden ab: Neue Verordnung verpflichtet zu Überwachung und Strafen

NRW gibt Kontrolle über Cannabis an Gemeinden ab: Neue Verordnung verpflichtet zu Überwachung und Strafen

Nordrhein-Westfalens Landesregierung hat die Frage danach, wer die zahlreichen Regeln der Cannabis-Legalisierung in der Praxis kontrollieren soll, geklärt. Laut der am Donnerstag veröffentlichten „Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Besitz und dem Konsum von Cannabis“ sollen künftig die Gemeinden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig sein.

Demnach müssen sie künftig unter anderem kontrollieren, ob jemand mehr als die zulässigen Höchstmengen besitzt oder in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten sowie tagsüber in Fußgängerzonen Cannabis konsumiert. Auch sollen die Kommunen künftig Strafen verhängen, wenn Anbauvereine verbotenerweise für sich werben oder Sponsoring betreiben.

In der Verordnung, die unserer Redaktion vorliegt, heißt es außerdem, das zuständige Gesundheitsministerium von Karl-Josef Laumann (CDU) werde nun überprüfen, ob den Kommunen dadurch Kosten entstünden und ihnen deshalb ein entsprechender Belastungsausgleich rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung zustehe.

Die Städte hatten zuletzt scharfe Kritik an der Umsetzung der Legalisierung geübt. So sagte etwa Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages: „Die vielen Sperrkreise um Kitas, Schulen, Spielplätze und Sportvereine, dann auch Gewächshäuser in Gärten oder auf Balkonen: diese detailreichen Regeln sollen die ohnehin stark geforderten Ordnungs- und Gesundheitsämter in den Städten jetzt zusätzlich kontrollieren können?“ Das werde in der Fläche und ohne Vorbereitungszeit und ohne mehr Personal nicht funktionieren.

Heike Schulze

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