Verbot von E-Scootern in Gelsenkirchen: Stadt gewinnt vor Gericht.

Das Verbot von E-Scootern in Gelsenkirchen wurde vor Gericht bestätigt. Die Stadt hat einen wichtigen Sieg errungen, als das Gericht entschied, dass die Nutzung von E-Scootern in Gelsenkirchen untersagt bleibt. Dies betrifft sowohl die Verleihfirmen als auch private Nutzer. Die Entscheidung wurde nach einer langen rechtlichen Auseinandersetzung getroffen, bei der die Sicherheit und Ordnung in der Stadt im Mittelpunkt standen. Die Stadtverwaltung betonte die Notwendigkeit einer strengen Regulierung der E-Scooter, um Unfälle und Störungen im öffentlichen Raum zu vermeiden. Trotz einiger Kritik von Befürwortern der E-Scooter ist die Stadt entschlossen, die Durchsetzung des Verbots fortzusetzen, um das Wohl und die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten.

EScooter-Verbot in Gelsenkirchen: Stadt siegt vor Gericht gegen Verleiher

EScooter-Verbot in Gelsenkirchen: Stadt siegt vor Gericht gegen Verleiher

Es gibt sie in grün, weiß und blau, seit Jahren sind sie ein bekanntes Bild auf Straßen und Bürgersteigen in Deutschland und ebenso umstritten: E-Scooter. Damit ist in Gelsenkirchen bald Schluss – zumindest vorerst. Bereits ab kommenden Samstag (20. April) wird der Verleih von E-Scootern im Stadtgebiet untersagt – deutschlandweit einmalig.

Dem vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen Stadtverwaltung und E-Scooter-Verleihern. Hintergrund war eine Forderung der Stadt an die Verleiher Bolt und Tier: Diese sollten die Identität eines jeden Ausleihers von E-Scootern prüfen – mittels Hochladens des Führerscheins oder Personalausweises in der jeweiligen App. Damit wollte die Stadt Fehlverhalten einfacher ahnen können, etwa gefährliche Fahrten in der Innenstadt oder die Nutzung eines E-Scooters zu zweit.

Die E-Roller werden leider hauptsächlich missbräuchlich genutzt, auch in Fußgängerzonen, auf Gehwegen und es hat viele schwere Unfälle gegeben, sagte der Gelsenkirchener Stadt-Sprecher Martin Schulmann.

Nach Angaben des NRW-Innenministeriums erfassten die Kreispolizeibehörden des Landes im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 1166 meldepflichtige Verkehrsunfälle mit sogenannten E-Rollern, davon 1119 mit Personenschaden, zwei Fahrer starben.

Der bisherige Vertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und den E-Scooter Verleihern ist zunächst Ende März ausgelaufen. In einem möglichen neuen Vertrag forderte die Stadt dann die Identitätsfeststellung von Fahrern – eine Forderung, die die Anbieter ablehnten.

Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts (Aktenzeichen: 2 L 444/24 und 2 L 495/24) sind allerdings noch nicht endgültig. Zunächst entschied das Gericht im Eilverfahren über die Entfernung der E-Scooter aus der Stadt, die nun bis zum 20. April erfolgen muss, und die Auflagen der Stadt.

Damit ist die Stadt im Ruhrgebiet übrigens nicht alleine: In Frankreich etwa entschieden die Bürgerinnen und Bürger der Hauptstadt Paris im vergangenen Jahr, E-Scooter zu verbieten. Es gebe bereits viele Nachfragen von Kommunen, wie wir das denn genau gemacht haben, sagt Schulmann.

Udo Mayer

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