Prozess gegen Björn Höcke: „Ich bin tatsächlich vollkommen unschuldig“​

Der Prozess gegen Björn Höcke wegen angeblicher Verleumdung und Verbreitung von Fake News hat begonnen. Der Politiker beteuert „Ich bin tatsächlich vollkommen unschuldig“​ und weist alle Anschuldigungen zurück. In seiner Verteidigung betont Höcke, dass er stets die Wahrheit gesagt habe und sich nichts zuschulden kommen lassen hat. Die Staatsanwaltschaft hingegen präsentiert Beweise und Zeugenaussagen, die Höcke in ein schlechtes Licht rücken. Die Öffentlichkeit verfolgt gespannt den Verlauf des Prozesses, da er weitreichende Konsequenzen für die politische Zukunft des umstrittenen Politikers haben könnte.

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AfD-Politiker Björn Höcke beteuert Unschuld vor Gericht in Halle

Mit Geschichtsbüchern in der Hand und eindringlichem Blick ins Publikum hat der AfD-Politiker Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle seine Unwissenheit beteuert. „Ich bin tatsächlich völlig unschuldig“, sagte er beim zweiten Prozesstag am Dienstag zum Vorwurf, wissentlich einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben.

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Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Ihr Vorwurf: Der frühere Geschichtslehrer habe gewusst, was er tue. Ihm wird deshalb das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt.

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Der Prozess hatte am vergangenen Donnerstag am Landgericht der Saalestadt begonnen. Ausgangspunkt ist eine Rede, die Höcke im Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) gehalten hat. Gegen Ende der etwa 20-minütigen Rede sagte er „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“.

Der Grünen-Politiker Sebastian Striegel erstattete Anzeige gegen Höcke. Er verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, demzufolge das Verwenden der Formulierung „Alles für Deutschland“ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist.

Das Gericht habe am Dienstag eine Erklärung abgegeben, dass nach derzeitigem Stand nicht mit einer Freiheitsstrafe und damit auch nicht mit einer Aberkennung der Amtsfähigkeit Höckes zu rechnen sei, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch.

Der Strafrahmen für den angeklagten Fall sehe eine Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe vor, so die Sprecherin. Falls der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden würde, könnte das Gericht als Nebenfolge aussprechen, dass dem Angeklagten die aktive und passive Wählbarkeit abgesprochen wird und auch die Amtsfähigkeit.

In der Vergangenheit hat Thüringens AfD-Chef Höcke nach eigenen Worten 15 Jahre lang in Hessen als Geschichtslehrer gearbeitet. Dass er Geschichte studiert habe, bedeute nicht, dass er von dem verbotenen SA-Slogan gewusst haben müsse, so die Auffassung des Politikers.

Die Verteidigung gehe deshalb von einem Freispruch aus. Dass Höcke nicht über das Verbot der SA-Parole gewusst hat, sei eine Tatsache, so der Anwalt. Der Prozess in Halle ist der erste dieser Art gegen Höcke.

Heike Schulze

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